

Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines angeblichen Fehlverhaltens. Sie soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass sein Verhalten vertragswidrig sei und im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen. Eine Abmahnung muss jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen: Sie muss konkret, nachvollziehbar und verhältnismäßig formuliert sein. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht prüft genau, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Oft werden Abmahnungen verwendet, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung.
Akzeptieren Sie niemals ungeprüft eine Abmahnung, viele Abmahnungen sind formell ungültig.
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Beispiel 1: Unklare Vorwürfe – Abmahnung möglicherweise unwirksam
Ein Mitarbeiter erhält eine Abmahnung mit dem Hinweis, er habe „die Teamarbeit in letzter Zeit erheblich beeinträchtigt“. Es wird jedoch weder beschrieben, welche konkreten Situationen gemeint sind, noch wann oder wie genau die Zusammenarbeit gestört worden sein soll. Solch vage Formulierungen reichen nicht aus. Eine wirksame Abmahnung muss nachvollziehbar benennen, welches Verhalten wann stattgefunden hat. Es kann hier schnell von einem Anwalt festgestellt werden, dass die Abmahnung zu unbestimmt ist und damit rechtlich angreifbar ist.
Beispiel 2: Fehlende Verhältnismäßigkeit
Wegen einer Zugverspätung kommt ein Arbeitnehmer einmalig zehn Minuten zu spät zur Arbeit. Der Arbeitgeber spricht ihm daraufhin sofort eine Abmahnung aus, obwohl er sonst stets pünktlich war. Ein Anwalt würde hier prüfen, ob eine mündliche Ermahnung ausreichend gewesen wäre und die Abmahnung deshalb unverhältnismäßig ist. Unverhältnismäßige Abmahnungen können aus der Personalakte entfernt werden.
Beispiel 3: Falsche Tatsachenbehauptung
Ein Arbeitnehmer erhält eine Abmahnung, da er angeblich „einen Kundentermin unentschuldigt nicht wahrgenommen“ habe. Tatsächlich hat er den Termin jedoch rechtzeitig verschoben und die entsprechende Mitteilung per E-Mail an seinen Vorgesetzten geschickt. Diese wurde dort entweder übersehen oder nicht weitergeleitet. Ein Fachanwalt kann anhand der E-Mail-Kommunikation nachweisen, dass der Vorwurf unzutreffend ist. In solchen Fällen lässt sich die Abmahnung in der Regel problemlos aus der Personalakte entfernen.
Beispiel 4: Fehlende Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen
Eine Abmahnung muss klar darauf hinweisen, dass bei wiederholtem Fehlverhalten weitere Schritte – etwa eine Kündigung – drohen. Fehlt dieser Hinweis, handelt es sich oft eher um eine Ermahnung und nicht um eine wirksame Abmahnung. Ein Anwalt prüft, ob diese notwendige Androhung enthalten ist. Falls nicht, kann die Abmahnung arbeitsrechtlich unwirksam sein.
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist oft der erste Schritt zu einer Kündigung. Sie sollten jede Abmahnung ernst nehmen und durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Viele unterschätzen die Tragweite und reagieren vorschnell oder gar nicht. Ein großer Teil aller Abmahnungen ist fehlerhaft. In solchen Fällen müssen Sie die Vorwürfe nicht akzeptieren – Sie haben das Recht, sich zu wehren. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover analysieren und bewerten wir Abmahnungen. Unser Kanzleiteam kennt Strategien von Arbeitgebern und aktuelle Rechtsprechungen. Wir prüfen, ob eine Abmahnung Bestand haben kann oder ob gravierende Fehler vorliegen. Dabei prüfen wir, ob Ihr Arbeitgeber korrekt gehandelt und Ihre Rechte gewahrt hat.
Unser Ansatz geht jedoch weit über eine reine Prüfung hinaus. Als Fachanwälte entwickeln wir für jeden Fall eine maßgeschneiderte Strategie, die optimal zu Ihrer beruflichen Situation passt. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Risiken eine Abmahnung birgt, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und wie Sie Ihr Arbeitsverhältnis stabilisieren oder sich gegen mögliche weitere Maßnahmen erfolgreich schützen können. Auf Wunsch übernehmen wir auch die direkte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, vertreten Sie gegenüber der Personalabteilung oder begleiten Sie in einem möglichen arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Gerade in angespannten Arbeitsverhältnissen ist es wichtig, frühzeitig professionellen juristischen Rat einzuholen. Je früher ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen wird, desto größer ist die Chance, Eskalationen zu vermeiden, unberechtigte Abmahnungen aus der Personalakte entfernen zu lassen und eine spätere Kündigung zu verhindern. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hannover stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Durchsetzungsstärke und tiefem Spezialwissen zur Seite, damit Sie Ihre Rechte kennen, Ihre Position stärken und Ihr Arbeitsverhältnis sicher gestalten können.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung.
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Gerade in praktischer Hinsicht bedarf das Vorgehen bei Abmahnungen einer sorgfältigen Abwägung. Der Arbeitnehmer steht dabei fast immer vor der Frage, ob er sich gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung tatsächlich wenden möchte. In der Regel wird entweder die Wirksamkeit oder die Unwirksamkeit der Abmahnung festgestellt. Ist die Abmahnung wirksam, so ist dem Arbeitnehmer mit einem streitigen Vorgehen hiergegen nicht geholfen. Selbst wenn das Vorgehen gegen eine Abmahnung erfolgreich ist, vergrößert sich der „Graben“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem Arbeitnehmer ist damit kaum geholfen. Dies führt zu der allseits vernünftigen Praxis, dass bestenfalls eine „eigene“ Stellungnahme des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber gesandt wird. Hierbei können wir insbesondere hinsichtlich des Inhalts und der Form beratend zur Seite stehen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn es sich bei der Abmahnung um eine „feindliche“ Abmahnung handelt. Unter einer „feindlichen“ Abmahnung versteht man, dass der Arbeitgeber bereits entschlossen ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden bzw. zu kündigen, und nur den formalen Weg über zuvor erfolgte Abmahnungen gehen möchte. In diesen Fällen empfehlen wir häufig eine außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie diese unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, denn der erste Eindruck täuscht häufig. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Abmahnung automatisch wirksam ist oder unverändert akzeptiert werden muss – doch das Gegenteil ist der Fall. Bereits kleine Fehler in der Formulierung oder fehlende Details können dazu führen, dass eine Abmahnung rechtlich unbrauchbar ist. Ein spezialisierter Anwalt erkennt solche Schwachstellen und beurteilt, ob der Arbeitgeber alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft dabei mehrere zentrale Punkte. Zunächst wird analysiert, ob das angebliche Fehlverhalten konkret genug beschrieben wurde: Eine wirksame Abmahnung muss den genauen Vorfall, Datum, Uhrzeit und das beanstandete Verhalten nachvollziehbar darlegen. Fehlt es an Konkretisierung oder bleibt der Vorwurf zu allgemein, kann die Abmahnung unwirksam sein. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der Vorwurf überhaupt belegbar ist. Arbeitgeber müssen darlegen können, dass der Vorfall tatsächlich stattgefunden hat.
Ein Anwalt achtet auf Verhältnismäßigkeit und Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte. Überzogene Bewertungen, unsachliche Formulierungen und unzulässige Vorwürfe in Abmahnungen können Ihr berufliches Ansehen schädigen und zu Schadenersatzansprüchen führen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten. Ein Fachanwalt berät Sie dabei. Er prüft außerdem, ob die Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen werden darf. Da der richtige Umgang mit einer Abmahnung für den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses entscheidend ist, erhalten Sie eine klare Empfehlung.
Wurde eine Abmahnung zu Unrecht erteilt, haben Arbeitnehmer mehrere wirkungsvolle Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Eine Abmahnung ist kein endgültiges Urteil, sondern eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Genau deshalb lohnt sich eine rechtliche Überprüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser analysiert zunächst sorgfältig, ob die Abmahnung formale oder inhaltliche Fehler enthält. Dazu gehören beispielsweise eine mangelnde Konkretisierung des Vorwurfs, fehlende Beweise, falsche Tatsachenbehauptungen oder eine unverhältnismäßige Bewertung des angeblichen Fehlverhaltens. Schon kleine Unstimmigkeiten können ausreichen, um die Abmahnung als unwirksam einzustufen.
Wird eine Abmahnung als ungerechtfertigt eingestuft, kann der Anwalt die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Denn eine unberechtigte Abmahnung darf nicht dauerhaft als Belastung im Arbeitsverhältnis stehen bleiben. Der Anwalt formuliert hierzu ein rechtssicheres Schreiben oder erhebt – falls nötig – Klage vor dem Arbeitsgericht, um die Löschung durchzusetzen. Alternativ kann eine fundierte Gegendarstellung sinnvoll sein, die ebenfalls in der Personalakte abgelegt wird und Ihre Sichtweise klarstellt. So wird verhindert, dass der Arbeitgeber den Sachverhalt später einseitig darstellt.
Gerade wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten möchte, ist die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht besonders wichtig. Ein erfahrener Anwalt erkennt solche Strategien sofort und entwickelt eine wirksame Gegenstrategie, um Ihre Position zu stärken und rechtliche Risiken zu minimieren. Durch eine frühzeitige anwaltliche Begleitung können mögliche weitere Abmahnungen, Eskalationen oder eine Kündigung häufig verhindert oder zumindest juristisch abgefedert werden.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über tiefgehende Expertise, jahrelange Prozesserfahrung und kennt die aktuellen Urteile rund um das Thema Abmahnung. Sie profitieren von klaren Empfehlungen, einer rechtssicheren Strategie und einer souveränen Vertretung gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Als Fachanwalt in Hannover beraten wir Arbeitnehmer in allen Branchen – diskret, kompetent und schnell. Ob Abmahnung, Kündigungsandrohung oder Konflikte im Arbeitsverhältnis: Vertrauen Sie auf die Expertise Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht in Hannover. Wir prüfen Ihre Abmahnung, beraten Sie umfassend und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Einschätzung Ihres Falls.
Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts werden hier Fragen des Bestandsschutzes und des Kündigungsschutzes bearbeitet. Auch die Bearbeitung aller weiteren Themenfelder aus der Sphäre des Arbeitsvertrages und der arbeitsrechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird abgebildet - und zwar in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung wie auch im Klageverfahren vor Gericht.
Auch im kollektivarbeitsrechtlichen Bereich begleiten wir als Rechtsanwälte Beschlussfassungen, Vorbereitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren im außergerichtlichen Bereich wie auch Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten in Hannover, in Hildesheim wie auch im gesamten Bundesgebiet.
Herr Rechtsanwalt Peter Pistorius ist neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch dem Versicherungsrecht verschrieben. So finden insbesondere die Regelungen zum betrieblichen Altersversicherungsgesetz und sonstigen versicherungsrechtlichen Erwägungen (außerhalb des Sozialversicherungsrechts) hier im Rahmen der arbeitsrechtlichen Konsultationen ihre Berücksichtigung.
Frau Rechtsanwältin Christine Hippmann ist neben der starken arbeitsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei auch als Steuerrechtsmagister zudem mit steuerrechtlichen Erwägungen vertraut, was ihr gerade im Bereich der Konzernbetriebsratstätigkeit wie auch im Rahmen der Begleitung von Wirtschaftsausschüssen sehr zum Vorteil gereicht.
Herr Rechtsanwalt Andreas Löcherer (angestellter Rechtsanwalt) ist neben den Themen des Kündigungsschutzes mit dem gesamten individualarbeitsrechtlichen Feld vertraut. Einen Namen hat er sich im Bereich der Begleitung von Massenkündigungsverfahren und im Bereich der Durchsetzung und Abwehr von Bonifikations- und Tantiemeansprüchen gemacht.
Herr Rechtsanwalt Schott ist seit 2025 als Rechtsanwalt zugelassen. Schon im Studium fokussierte er sich auf den anwaltlichen Beruf mit Schwerpunkt im Zivilrecht. Während des Referendariats entdeckte er dabei sein ausgeprägtes Interesse an arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Parallel zum Eintritt in die Sozietät begann Herr Schott sodann den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht, um seine theoretischen Kenntnisse weiter zu vertiefen. Seine Interessen liegen dabei hauptsächlich im Individualarbeitsrecht und dort insbesondere auf Arbeitnehmerseite.